MACH’S GUT ALTER
Jeder steht früher oder später irgendwann einmal davor seinen alten Kühlschrank entsorgen zu müssen. Wohin damit? In die Mülltonne passt er schon einmal nicht. Davon abgesehen, dass er schon rein aus ethischen Gründen nicht dorthin gehört.
Lesen Sie hier wie Sie richtig den Kühlschrank entsorgen.
FCKW
Je nach Alter und Herkunft kann es gut sein, dass ihr altes Kühlgerät noch Stoffe enthält, welche die Ozonschicht schädigen und zur Klimaerwärmung beitragen. Bei diesen Stoffen handelt es sich in der Regel um Fluorchlorkohlenwasserstoffe (kurz FCKW).
Bei FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) handelt es sich um Kohlenwasserstoffe, bei denen die Wasserstoffatome durch Chlor und Fluor ersetzt wurden. (mehr Chemie gibt es auf Wikipedia 😉 )
Die Freisetzung von FCKW ist für den Abbau und einer starken Ausdünnung der Ozonschicht verantwortlich. Diese Ausdünnung der Ozonschicht kennt man unter dem Begriff Ozonloch. Dieses Ozonloch ist deshalb ein Problem, da die Ozonschicht das Leben auf der Erde vor schädlicher Ultravioletter Strahlung der Sonne schützt.
Weiterhin tragen FCKW wegen ihres Treibhauspotenzials auch zur globalen Erderwärmung bei, was ein weiteres Problem dieser Fluorchlorkohlenwasserstoffe darstellt.
FCKW VERBOT
Deswegen dürfen seit 1995 in Deutschland keine Kühlgeräte mehr produziert werden, die FCKW enthalten. Die Hersteller ersetzen das schädliche FCKW durch andere Kohlenwasserstoffverbindungen. Da Kühlschränke oft eine durchschnittliche Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren haben, sind mit alten Kühlschränken, oder Kühlschränken die im Ausland produziert wurden noch viele Kühlschränke im Umlauf, die FCKW enthalten. Mit einer sachgerechten Entsorgung dieser Kühlschränke versucht man zu vermeiden, dass diese FCKW in die Atmosphäre entweichen.
Bei der sachgerechten Entsorgung von Kühlschränken wird in speziellen Entsorgungsanlagen darauf geachtet, dass diese schädlichen Fluorchlorkohlenwasserstoffe vom Rest getrennt und als gefährlicher Abfall entsorgt werden.
WICHTIG
Nach dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Verbraucher dazu verpflichtet, ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte wie Kühlschränke getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Hierzu können solche Geräte kostenfrei bei Sammelstellen (sogenannten Wertstoffhöfen) der Städten und Gemeinden abgegeben werden.
Zur Entsorgung von Kühlschränken können Verbraucher aber auch das Rücknahmesystem der Hersteller und Händler nutzen, die Altgeräte beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes unentgeltlich zurücknehmen müssen, sofern es sich beim Kauf um ein Gerät der gleichen Geräteart handelt, welches im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt.
FAZIT KÜHLSCHRANK ENTSORGEN
Durch gesetzliche Regelungen ist es für Sie als Verbraucher möglich, alte Geräte kostenfrei bei Wertstoffhöfen der Städte und Gemeinden zurückzugeben oder das Rücknahmesystem der Hersteller zu nutzen. Machen Sie davon Gebrauch und tragen Sie somit zum Schutz unserer Umwelt bei.